Wenn Sie bei Abschluss des Mietvertrags die Haftungsbeschränkung vereinbart haben, reduzieren Sie bei Schadenfällen die Haftung und die Schadenersatzansprüche aus Unfallereignissen auf die festgelegte Selbstbeteiligung. Bitte lesen Sie dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.